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Aufbauqualifikation zum Betreuungsassistenten

Aufbauqualifikation zum Betreuungsassistenten

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Durch das Pflegestärkungsgesetz 2015 ist ein Berufsbild entstanden, welches noch uneinheitlich als Alltagsbegleiter, Betreuungsassistent, Präsenzkraft, Demenzbegleiter und ähnliche Begrifflichkeiten benannt wird.


Verantwortungsbewusst und kompetent ausgebildete zusätzliche Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI (ehemals § 53c SGB XI) versorgen unter Anleitung und Verantwortung von Pflegefachkräften Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistiger Behinderung.


Dazu können Sie in einem (teil-)stationären Bereich tätig sein oder Sie werden in der ambulanten Versorgung wie z.B. in Tagespflege-Einrichtungen, Wohngemeinschaften und privaten Haushalten zur Aktivierung und Unterstützung eingesetzt.
Sie motivieren, unterstützen und begleiten Pflegeempfänger beim Malen, Basteln, Kochen, Backen, Lesen und Vorlesen, Bewegungsübungen, Besuch von kulturellen Veranstaltungen sowie handwerklichen Arbeiten. Sie sind eine echte Stütze der examinierten Kräfte und wichtiger Begleiter älterer und pflegebedürftiger Menschen.


Die Absicht ist, durch individuelle Zuwendung und Kommunikation mit den Betreuten eine höhere Wertschätzung sowie eine größere Sicherheit und bessere Orientierung zu geben. Diese fördernde Aktivierung ermöglicht den Austausch mit anderen Menschen, die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und fördert insgesamt die Lebensqualität älterer und behinderter Menschen.

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